Bei uns können Sie zahlreiche Ausrüstungsgegenstände für Ihre verschiedenen Outdooraktivitäten mieten. Unsere Angebote finden Sie - nach Freizeitaktivitäten sortiert - unter nebenstehenden Buttons

Pflichten des Mieters

Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Mietgegenstände für deren Bestand, Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit verantwortlich. Bei kurzfristiger Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte hat er diese in die Handhabung und Funktion umfassend einzuweisen.


Diebstahl oder Verlust

Im Diebstahls- oder Verlustfall ist die POLIZEIBESTÄTIGUNG und ZAHLUNG von 15,00 € bis 200,00 € je nach Leihgegenstand obligatorisch (verpflichtend).


Kaufgutschrift

Mit der Mietrechnung für die Langzeitmiete erhalten Sie einen Gutschein über, je nach ausgeliehenen Artikel zwischen 2,50 € und 15,00 €, der beim Kauf eines neuwertigen Mietgegenstandes angerechnet wird. Pro Kauf kann immer nur ein Gutschein angerechnet werden. Verfallszeit: 1 Jahr.


Automatische Umwandlung in einen Kauf

Gehen die Mietgegenstände nicht längstens 15 Werktage nach dem vereinbarten letzten Miettag wieder beim Vermieter ein, so kann dies der Vermieter als Kaufentscheidung des Mieters annehmen. Die nicht zurückgesandten Teile werden dem Mieter dann in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig.


Eigentumsvorbehalt

Die Mietgegenstände bleiben während des Mietzeitraumes und bis zur vollständigen Rückgabe ausschließlich Eigentum des Vermieters.


Gerichtsstand, Erfüllungsort, Allgemeines

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mühldorf am Inn. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die Parteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung alsbald durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, welche dem mit der unwirksamen oder undurchführbare Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Vermieters. Der Vertrag wird erst mit Gegenzeichnung wirksam.