Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

 1. Voraussetzungen

 

Die angebotenen Unternehmungen, Ausbildungen oder Reisen sind keine Fern- oder Studienreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit Expeditionscharakter – in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung etc. angewiesen. Ein Vergleich mit mitteleuropäischen Maßstäben kann dabei nicht erwartet werden.
Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristisch eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden! Unsere Touren haben jeweils individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen, aber unserer Meinung nach mit viel mehr Vorteilen bzgl. des Erlebniswertes und der Exklusivität der Reisen. Die Reisen setzen voraus, dass Sie als Teilnehmer den jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter entsprechen und von einer kooperativen, flexiblen und positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen wird.

 

2. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und den Veranstalter verbindlich, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung keinen Gebrauch von seiner, nur bei Leistungsänderung entstehenden, Rücktrittmöglichkeit macht.

 

3. Zahlungsbedigungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung erheben wir eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises bzw. den ausgewiesenen Betrag auf der Anmeldebestätigung innerhalb von 10 Tagen ab Eingang.
Die Restzahlung muss unaufgefordert 4 Wochen vor Reiseantritt eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Reisepreis sofort zu entrichten. Wenn bis 1 Woche vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, können wir den Vertrag auflösen und die entsprechenden Rücktrittsgebühren erheben.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang des vollen Reisepreises ca. 14 – 7 Tage vor Reisebeginn zugesandt.

 

4. Reiseleistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen, sowie der Inhalt der Anmeldebestätigung verbindlich. Abänderungen, mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. Wir haften für ein eigenes Verschulden, nicht aber bei Fahrlässigkeit von lediglich vermittelten Programmen anderer Veranstalter und Leistungsträger!
Wichtiger Hinweis: So erbringen z. B. Fluggesellschaften ihre Beförderungsleistung selbstverantwortlich und stehen dafür dem Fluggast gegenüber direkt ein. Grundsätzlich ausgeschlossen sind von den Reiseleistungen anfallende lokale Flughafensteuern und  Sicherheitsgebühren, die in manchen Ländern direkt am Flughafen oder schon im
Vorfeld bei besonderen Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind und vom Reiseteilnehmer zu entrichten sind.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

  1. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Abschluss notwendig waren und die nicht von uns als Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, vor oder während der Reise die geplante Route völlig zu ändern, falls Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, dazu zwingen oder eine solche Maßnahme als unumgänglich angesehen wird. Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, sind dem Veranstalter in jedem Fall gestattet: z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen wie Entzug der Länderrechte oder Transportmittel, Umstände entgegen der bisherigen Praxis, Naturkatastrophen, Havarien, technische Erfordernisse, höhere Gewalt. Wir sind verpflichtet, Sie von nicht lediglich geringfügigen Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen soweit dies vor der Reise möglich ist.
  3. Eine Leistungsänderung ist nicht angezeigt, wenn es sich um die Umstellung einzelner Reisetage abweichend vom vorgesehenen Reiseverlauf handelt und die Inhalte und Leistungen gleich geblieben oder durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden. Eine Erhöhung oder Verringerung der ausgeschriebenen Teilnehmerzahl um +/-1 sowie eine Änderung des Reisedatums um +/-2 Tage ist in jedem Falle zulässig.
  4. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, und nicht auf außergewöhnliche Umstände im Sinne des vorherigen Abschnitts zurückzuführen sind, so sind Sie, sofern die Reise nicht  begonnen hat, berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten; weitergehende rechtliche Ansprüche bestehen nicht. Der Rücktritt ist binnen einer Frist von einer Woche (Eingang der Erklärung beim Veranstalter) schriftlich an den Veranstalter mitzuteilen.
  5. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 5 % des Reisepreises vornehmen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mindestens 3 Monate liegen und sich die Kosten nachweislich und unvorhersehbar erhöht haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter vom Kunden eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnliche ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reise- und Organisationsleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Diese richten sich nach folgenden Pauschalsätzen pro Teilnehmer, bei Rücktritt:

  1. bis 60. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises,
    mind. 200,00 € bzw. 80,00 € bei Einzelleistungen
  2. 60. – 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
  3. ab 29. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  4. ab 14. Tag vor Reisebeginn 70 % und bis zu 100 % des Reisepreises, wenn die Reise in Verbindung mit einen Charterflug durchgeführt wird.

Bei zusätzlich zu einer Pauschalreise gebuchten Anschlussprogrammen, bei Individualreisen und Einzelleistungen können die Stornogebühren die oben angegebenen Sätze übersteigen.

Umbuchungen (Änderungen) hinsichtlich des Reisetermins, Abflugortes, Reiseziel, der Art der Beförderungen oder der Unterkunft), die auf Ihren Wunsch mit oder nach Abschluss des Reisevertrags erfolgen, werden vom Veranstalter entsprechend in Rechnung gestellt. Dabei sind folgende Gebühren-Beispiele des Reiseveranstalters als Richtlinie anzusehen:
Umbuchung auf geändertes Hin/-Rückflugdatum: 25,00 €
Umbuchung auf einen geänderten Abflugort: 45,00 €
Änderung einer bestehenden Buchung von Einzelleistungen (z.B. bei  Anschlussprogrammen): 35,00 €
Diese Sätze verstehen sich ohne Kosten der jeweiligen Leistung oder anfallender Stornobeträge der Leistungsträger.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde, statt seiner eine dritte Person als Ersatzperson benennen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen einer Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Sonderkosten

Nehmen Sie, aus welchen Gründen auch immer, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung etwa ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung  entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt (bis 50,00 €).
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen die aus dem verspäteten Eintreffen den Kunden zum Abflug oder zu vorbereiteten Exkursionen und Programmpunkten wie Wanderungen, Expeditionen, Trekking u.ä. entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall.
Tritt der Reiseveranstalter, um einem akuten Notstand zu begegnen, in Vorlage, so sind die vom Reiseveranstalter verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Vor Reisebeginn:

  1.  bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn.
  2. Falls Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, dazu zwingen, z. B. Krieg, streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B.: Entzug der Länderrechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, staatliche Betretungsverbote oder einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis), Naturkatastrophen, technische, den ordnungsgemäßen Einsatz objektiv hindernde Defekte am Transportgerät, höhere Gewalt. Ergeben sich diese Umstände nach Reisebeginn, so kann der Veranstalter ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Rücktransport des Kunden zu organisieren. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Darüber hinaus fallen Mehrkosten dem Kunden zur Last. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 
  3. Wenn wir im Zusammenhang mit der Vereinbarung zulässiger Leistungsänderungen keine Möglichkeit mehr sehen, die Reise ohne wesentliche Änderungen Ihres Gesamtzuschnittes durchzuführen. Bei Rücktritt aus einem der genannten Gründe erhalten Sie, je nach Vorhersehbarkeit und Eintritt des Ereignisses, bis spätestens 21 Tagen vor oder bis zum Reisebeginn schriftlich Bescheid und einbezahlte Beträge ohne Abzug zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Während der Reise:
Wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (s.a. Punkt „Mitwirkungspflicht“). Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Kooperationsbereitschaft, Mithilfe beim Reiseverlauf, Gesundheit, etc.), die in den jeweiligen Ausschreibungen, Detailprogrammen, Tourcharakter, Teilnahmevoraussetzungen etc. festgelegt sind, nicht entspricht. Muss der Reiseveranstalter unter diesen Bedingungen kündigen, so behält er den  Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise kann sich der Reiseveranstalter auch durch den Reiseleiter vertreten lassen.

 

9. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, mit den im Punkt „Voraussetzungen“ getroffenen Einschränkungen
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeit und der Bemerkungen im Abschnitt „Voraussetzungen“.

10. Beschränkung der Haftung

  1. An jeder Reise, insbesondere bei Wanderungen, Bergbesteigungen, Ausflügen in unbesiedelte Gebiete, Bootsausflügen, Schlauchbootfahrten, Kanutouren, sportliche Betätigungen aller Art und ähnliche mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen beteiligt sich jeder Teilnehmer auf eigene Gefahr.
  2. Unsere Reisen führen überwiegend in touristisch abgelegene Gebiete, und sind daher mit besonderen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden (Wetterbedingungen, Straßenverhältnisse, gesundheitliche Vorsorge und Betreuung, lokale Transportmittel und –möglichkeiten, einfache Unterkünfte…). Da diese Gegebenheiten den Reisen Expeditionscharakter verleihen, übernehmen wir keine Haftung. Insbesondere bei Pannen an den Transportfahrzeugen, die in abgelegene Gebieten und/oder durch die besondere Beanspruchung der Fahrzeuge auftreten und nicht umgehend (bis 48 Stunden) behoben werden können, muss bei dem Expeditionscharakter unserer Reisen die Haftung für verlorene Reisetage ausgeschlossen werden.
  3. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger oder Durchführungsgehilfen zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstehenden Schaden gering zu halten.
Für Ausschlüsse von Ansprüchen und Verjährungsfristen gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.
Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach Ende der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich und eingeschrieben gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

 

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits-, und Devisenvorschriften

Obwohl Sie mit der Anmeldung den aktuellen Informationsstand erhalten, sind Sie für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn die Vorschriften nach Buchung der Reise geändert werden sollten. Bzgl. Der Gesundheits- und Impfvorsorge in unseren Hinweisen verweisen wir darauf, dass es sich um Richtlinien handelt. Der Teilnehmer muss nach Rücksprache mit dem Hausarzt und den Empfehlungen der Tropeninstitute in Eigenverantwortung über die jeweilige Prophylaxe entscheiden. Eine Übernahme von Haftung ist dem Veranstalter nicht anzulasten.

 

13. Weitere Bestimmungen, Gerichtsstand

  1.  Alle Angaben in den Reiseausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand des Versanddatums.
  2. Der jeweils aktuellste Stand von Reiseausschreibungen, Rundschreiben, Detailprogrammen ist für die Leistungsbeschreibung maßgebend.
  3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. 
  5. Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters.